Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erkl?rt, dass das Transparenzregister ein zentrales Instrument der EU und der BRD zur Bek?mpfung von Geldw?sche und Terrorismus ist. Die Meldung an das Transparenzregister ist f?r viele Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Bu?gelder.
Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister dient der Pr?vention von Geldw?sche und Terrorismus. Es zielt darauf ab, Transparenz ?ber die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu schaffen, die unmittelbar oder mittelbar eine signifikante Kontrolle aus?ben.
Wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des Geldw?schegesetzes (GwG) sind nat?rliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder nat?rliche Personen, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgef?hrt oder eine Gesch?ftsbeziehung letztlich begr?ndet wird (? 3 Absatz 1 GwG).
Nach ? 3 Absatz 2 GwG z?hlen nat?rliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar
– mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten,
– mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder
– auf vergleichbare Weise Kontrolle aus?ben,
zu den wirtschaftlich Berechtigten.
Gesetzliche Grundlage
Die Einf?hrung des Transparenzregisters basiert auf der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldw?scherichtlinie.
Meldepflichten
Alle Gesellschaften m?ssen ihre wirtschaftlich Berechtigten gesondert an das Transparenzregister melden.
„Auch Unternehmen des Privatrechts sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen. Die Angaben m?ssen den Erfordernissen des Geldw?schegesetzes entsprechen. Bei Beauftragten, die mit den Regelungen des Gesetzes nicht vertraut sind, kann dies leicht zu Fehleintr?gen f?hren. Jede Ver?nderung der meldepflichtigen Angaben des wirtschaftlich Berechtigten ist unverz?glich zu melden“, erl?utert Steuerberater Roland Franz.
Bu?geld(er)
Das Bundesverwaltungsamt ist die zust?ndige Verwaltungsbeh?rde f?r die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Der Bu?geldrahmen f?r einfache Verst??e reicht bis 150.000 Euro. Schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verst??e k?nnen mit bis zu einer Million Euro geahndet werden, in besonderen F?llen mit bis zu f?nf Millionen Euro beziehungsweise zehn Prozent vom Gesamtumsatz des Vorjahres. „Bei fahrl?ssigen beziehungsweise leichtfertigen Verst??en wird der allgemeine Rahmen gem?? ? 17 Abs. 2 des Gesetzes ?ber Ordnungswidrigkeiten (OWiG) lediglich bis zur H?lfte des m?glichen H?chstbetrages ausgenutzt. Das konkrete Bu?geld ist eine Ermessensentscheidung und richtet sich nach bestimmten Multiplikationen, wie etwa danach, ob ein leichtfertiges oder vors?tzliches Handeln vorliegt. Auch die wirtschaftlichen Verh?ltnisse der Unternehmen werden ber?cksichtigt“, informiert Steuerberater Roland Franz.
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