Steuerspartipps zum Jahresende

Das kalendarische Jahr neigt sich dem Ende zu. Damit endet auch das laufende Steuerjahr bald. Wenige Wochen bleiben Steuerzahlern noch Zeit, um sich um ihre Steuerangelegenheiten zu k?mmern und das eine oder andere zu optimieren. F?r das Finanzamt z?hlt immer der Zeitpunkt der Zahlung. Werden vor Jahresende noch strategisch richtig geplante Ausgaben get?tigt, k?nnen Steuern gespart werden. Wo sinnvoll angesetzt werden kann, erkl?rt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Sparerpauschbetrag ausnutzen
Wer Geld f?r sp?ter auf die Seite legt, kann allj?hrlich Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bis zu einer H?he von 1.000 Euro steuerfrei erhalten. Bei Ehepaaren k?nnen 2.000 Euro auf Banken und Finanzinstitute aufgeteilt werden. Da oftmals zum Jahresende abgerechnet wird, lohnt es sich jetzt, die hinterlegten Freistellungsauftr?ge zu ?berpr?fen und gegebenenfalls neu aufzuteilen.

Verlustbescheinigung beantragen
Wurden bei verschiedenen Banken im selben Jahr Verluste und Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, so werden diese nicht automatisch miteinander verrechnet. Mit einer Verlustbescheinigung ist das steuerlich m?glich. Die Bescheinigung ist bis sp?testens 15. Dezember bei der Bank zu beantragen, damit die Kapitalertragssteuer mit der einzureichenden Steuererkl?rung sinkt.

Arbeitsmittel anschaffen
Steuern sparen, indem der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro f?r 2025 ?berschritten wird. Wie geht das? Entfernungspauschale, Dienstreisen und Homeofficepauschale zusammenrechnen. Dann weitere get?tigte Ausgaben rund um den Job zusammentragen und entscheiden, ob sich zus?tzliche Investitionen in diesem Jahr noch rentieren: Zum Beispiel ein Seminar zur beruflichen Fortbildung buchen, Fachb?cher im beruflichen Kontext anschaffen oder Arbeitsmaterialien wie Druckerpapier und Toner. Vielleicht sind ein schnellerer Laptop oder neue Peripherieger?te wie eine hochaufl?sende Webcam angesagt.

Ausstattung des Arbeitszimmers
Wurde das Arbeitszimmer seinerzeit w?hrend Corona schnell eingerichtet und bildet den Mittelpunkt der beruflichen T?tigkeit? Dann k?nnte man dar?ber nachdenken, es heute besser auszustatten. Ein bequemerer Arbeitsstuhl, eine hellere Schreibtischlampe, Jalousien gegen Sonneneinstrahlung, eine ergonomische Maus oder ein h?henverstellbarer Schreibtisch k?nnen gesundheitliche Wunder vollbringen. Vielleicht w?ren zwei gro?e Monitore praktischer als einer. Nicht zu vergessen sind die Fahrten zum M?belhaus oder Elektromarkt, die mit der Kilometerpauschale ber?cksichtigt werden k?nnen. Anstelle der tats?chlichen Aufwendungen kann alternativ ein pauschaler Betrag in H?he von 1.260 Euro abgezogen werden.

Dienstwagenbesteuerung optimieren
?berl?sst der Arbeitgeber einen Firmenwagen, der privat genutzt werden darf, so ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Daf?r gibt es verschiedene Modelle. Wird der Firmenwagen privat f?r weite Strecken und h?ufig genutzt, ist die Pauschalbesteuerung vorteilhafter. Wer ihn nur wenig nutzt, kommt mit einer fahrtengenauen Abrechnung anhand eines Fahrtenbuchs besser weg. Die einst festgelegte Methode kann ?ber die Steuererkl?rung r?ckwirkend ge?ndert werden. Ein Wechsel kann steuerlich interessant sein, wenn die angenommene Kilometerleistung stark unter- oder ?berschritten wurde.

Handwerker oder Dienstleister beauftragen
Die Arbeitskosten von Handwerkern wirken sich zu 20 Prozent steuermindernd aus. Ist der allj?hrliche Maximalbetrag von 1.200 Euro noch nicht ausgesch?pft, kann versucht werden, einen entsprechenden Handwerker zu finden, der z.B. noch vor dem Winter einen Kamin einbaut, die Terrasse neu fliest oder die W?nde anstreicht. Bedingung ist, dass der Handwerker die Arbeiten im eigenen Haushalt durchf?hrt und die Rechnung per ?berweisung im Jahr der Leistung beglichen wird. ?hnlich verh?lt es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese sind auf 4.000 Euro im Jahr begrenzt. Vielleicht sind vor dem Winter noch B?ume zu schneiden, Laub zu entfernen oder die Fenster zu putzen.

Behindertenpauschale nutzen
Wer z.B. altersbedingt unter k?rperlichen Einschr?nkungen oder chronischen Erkrankungen leidet, sollte den Grad der Behinderung (GdB) offiziell feststellen lassen. Dies erfolgt durch das zust?ndige Versorgungsamt anhand aktueller ?rztlicher Befunde. Wird das noch vor Jahresende erledigt, gibt es die steuerliche Behindertenpauschale f?r das gesamte Jahr. Die Steuervorteile beginnen mit einem GdB von 20 Prozent und k?nnen bis zu 2.840 Euro pro Jahr betragen. Mit dem Merkmal „hilflos“ gibt es sogar 7.400 Euro steuermindernd. Die Pauschale mindert die Steuerlast, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererkl?rung vorgelegt werden m?ssen.

Steuerberatung beanspruchen
Ist die Abgabefrist vom Finanzamt verl?ngert worden, aber die Erstellung der Steuererkl?rung trotzdem nicht in Sicht? Wer mit der Abgabe zeitlich ?berfordert ist, kann zum Jahresende einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen und dort eine Mitgliedschaft beantragen. Nicht nur, dass die Last der Steuererkl?rung somit abgew?lzt wird und mit gro?er Wahrscheinlichkeit ein besseres Steuerergebnis erzielt werden kann, die Geb?hren f?r eine Mitgliedschaft sind zus?tzlich noch absetzbar. Bis 100 Euro sind sie vollst?ndig steuerlich absetzbar und dar?ber hinaus kann der jeweils h?here Wert aus 50 Prozent der Kosten oder 100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

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