Steuerliche Nebenleistungen: Was Steuerzahler über Zuschläge und Zinsen wissen sollten

Wer seine Steuerpflichten nicht rechtzeitig erf?llt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Neben der eigentlichen Steuerschuld k?nnen zus?tzliche Kosten in Form von Versp?tungszuschl?gen, S?umniszuschl?gen und Zinsen anfallen.

Ein ?berblick ?ber die wichtigsten Regelungen.
Versp?tungszuschl?ge: Erziehung durch Druckmittel
Versp?tungszuschl?ge sollen die rechtzeitige Abgabe von Steuererkl?rungen sicherstellen und sind in ? 152 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die Festsetzung erfolgt im Ermessen der Finanzverwaltung und ber?cksichtigt H?he der Steuerschuld, Dauer der Versp?tung sowie den Grad des Verschuldens.
Ein Versp?tungszuschlag ist nur zul?ssig, wenn:
-eine Steuererkl?rung versp?tet oder gar nicht abgegeben wurde,
-es sich um eine erkl?rungspflichtige Abgabe handelt,
-den Steuerpflichtigen ein Verschulden trifft.
Wichtig: Auch eine nicht unterschriebene Steuererkl?rung gilt als nicht abgegeben. Vers?umnisse durch den Steuerberater z?hlen wie eigenes Verschulden. Die H?he des Zuschlags ist gesetzlich gedeckelt: maximal 10% der festgesetzten Steuer, h?chstens jedoch 25.000Euro. Gegen die Festsetzung kann Einspruch eingelegt oder ein Erlassantrag (?227 AO) gestellt werden.
Praxistipp: Bei absehbaren Verz?gerungen empfiehlt sich rechtzeitig ein Antrag auf Fristverl?ngerung – oft gen?gt ein Anruf beim Finanzamt.
S?umniszuschl?ge: Automatisch f?llig bei versp?teter Zahlung
S?umniszuschl?ge entstehen automatisch (? 240 AO), wenn eine festgesetzte Steuer nicht p?nktlich bezahlt wird. Anders als beim Versp?tungszuschlag ist dabei kein Verschulden erforderlich – das Zuschlagsrecht gilt kraft Gesetz.
Die Voraussetzungen:
1.Die Steuer ist festgesetzt.
2.Die Zahlung ist f?llig.
3.Die Zahlung erfolgt nicht rechtzeitig.
Der S?umniszuschlag betr?gt 1% pro angefangenen Monat der S?umnis, berechnet auf volle 50Euro der r?ckst?ndigen Steuer. Eine dreit?gige Schonfrist f?r ?berweisungen wird gew?hrt – entscheidend ist der Zahlungseingang beim Finanzamt.
Beispiel: Bei einer Steuerschuld von 6.320Euro, die mit dreimonatiger Versp?tung gezahlt wird, entsteht ein S?umniszuschlag von 189Euro.
Praxistipp: Wer vor?bergehend zahlungsunf?hig ist, kann eine Stundung nach ?222 AO beantragen. Ein Erlassantrag nach ?227 AO ist bei unverschuldeter S?umnis (z.B. Krankheit) m?glich.
Zinsen: Nachzahlung kann teuer werden
Zinsen fallen nur in gesetzlich geregelten F?llen an. Die wichtigsten:
-Erstattungs- und Nachzahlungszinsen (? 233a AO)
-Stundungszinsen (? 234 AO)
-Hinterziehungszinsen (? 235 AO)
-Prozesszinsen (? 236 AO)
-Aussetzungszinsen (? 237 AO)
Der gesetzliche Zinssatz liegt bei 0,5% je vollem Monat – unabh?ngig vom Marktzinssatz. Kleinbetr?ge unter 10Euro werden nicht erhoben. Zinsen werden auf volle 50Euro abgerundet.
Der Zinslauf bei Nachzahlungen beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Er endet mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Beispiel: Eine Nachzahlung von 8.260Euro f?r das Jahr 2008 wird im April 2011 festgesetzt. Die Verzinsung beginnt im April 2010 – f?r 12 Monate ergeben sich 495Euro Zinsen.
Steuerliche Behandlung: Nachzahlungszinsen sind nicht absetzbar. Erstattungszinsen hingegen z?hlen als Kapitalertr?ge und sind steuerpflichtig – ein Punkt, der aktuell Gegenstand eines Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof ist (Az. VIII R 1/11).
Praxistipp: Um hohe Nachzahlungszinsen zu vermeiden, k?nnen im Vorfeld freiwillige Erh?hungen der Vorauszahlungen beantragt werden.
Fazit: Wer Fristen vers?umt oder seine Steuerschuld nicht rechtzeitig begleicht, muss mit empfindlichen Zuschl?gen und Zinsen rechnen. Mit etwas Planung, Kommunikation mit dem Finanzamt und gegebenenfalls rechtzeitig gestellten Antr?gen lassen sich viele Nebenleistungen vermeiden – und Kosten sparen.

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