Schufa: vom Score bis zur Löschung

ARAG Experten ?ber alte Schufa-Eintr?ge und wie man sie loswird

Wer einen Handyvertrag abschlie?t, Miet-, Kauf- oder Leasingvertr?ge unterschreibt oder einen Kredit aufnimmt, wird von der Schutzgemeinschaft f?r allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) erfasst. Auch wer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erf?llen kann und sogar eine Privatinsolvenz anmelden muss, ist dort vermerkt. Welche Regeln f?r die Speicherfrist gelten, was gespeichert werden darf und was man gegen falsche Eintr?ge machen kann, erl?utern die ARAG Experten.

Welche Daten speichert die SCHUFA und was ist der Scorewert?
Die Auskunftei erfasst eine Vielzahl personenbezogener Informationen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und fr?here Wohnorte geh?ren ebenso dazu wie Bankverbindungen, Kreditkarten, Mobilfunkvertr?ge oder laufende Kredite. Auch Zahlungsausf?lle oder titulierte Forderungen werden dokumentiert. Zudem speichert die SCHUFA, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt eine Anfrage gestellt haben. Solche Anfragen bleiben zw?lf Monate gespeichert, sind aber nur in den ersten zehn Tagen f?r Dritte sichtbar.

Die sogenannten Score-Werte gehen ?ber die blo?e Erfassung von Vertr?gen hinaus und ber?cksichtigen auch soziodemografische Faktoren wie Wohnadresse oder die Dauer von Mietverh?ltnissen. Wie genau die SCHUFA ihre Scorewerte berechnet, bleibt nach Auskunft der ARAG Experten Gesch?ftsgeheimnis. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2014 entschieden, dass die konkrete Formel nicht offengelegt werden muss (Az.: VI ZR 156/13). Gleichzeitig hat der Europ?ische Gerichtshof betont, dass eine automatisierte Entscheidung allein auf Basis dieser Werte nicht zul?ssig ist (Az.: C 634/21).

H?ufige Umz?ge oder ein versp?tet bezahlter Mobilfunkvertrag k?nnen den Scorewert belasten – selbst wenn ansonsten keine finanziellen Probleme vorliegen. Ein schlechter Score kann dazu f?hren, dass Kredite nur zu ung?nstigen Konditionen vergeben werden oder Versicherungen Vertr?ge verweigern. Positiv wirkt sich dagegen ein langj?hrig bedienter Immobilienkredit aus.

Neue Regeln f?r Verbraucherinsolvenz und Forderungen
Seit Januar 2025 gelten laut ARAG Experten neue Verhaltensregeln f?r Auskunfteien. Ausgeglichene Forderungen, die bislang drei Jahre sichtbar blieben, werden nun schon nach 18 statt 36 Monaten gel?scht. Verbraucher, die offene Betr?ge z?gig begleichen, k?nnen so schneller wieder zu einer unbelasteten Bonit?t gelangen. Bedingung ist: Der Verzug muss einmalig sein und die offene Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach der Mahnung beglichen werden. Auch f?r Unternehmen ist die fr?hzeitige L?schung von Vorteil, da sie jetzt schneller an ihr Geld kommen.

Dar?ber hinaus speichert seit M?rz 2023 die SCHUFA den Eintrag zur Restschuldbefreiung nach einer Verbraucherinsolvenz nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch sechs Monate. Alle Eintr?ge, die zu diesem Zeitpunkt bereits l?nger gespeichert waren, wurden r?ckwirkend gel?scht – ganz automatisch, ohne dass Betroffene t?tig werden mussten. Damit k?nnen rund 250.000 Verbraucher deutlich schneller einen unbelasteten Neuanfang wagen.

Rechte der Verbraucher
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Verbraucher nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung das Recht haben zu erfahren, welche Daten ?ber sie gespeichert sind. Daher hat jeder Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr. Darin sind s?mtliche Eintr?ge und die Berechnungsmethoden erl?utert. Fehlerhafte, unvollst?ndige oder veraltete Daten k?nnen bei der SCHUFA gemeldet und mit entsprechenden Nachweisen korrigiert oder gel?scht werden. Es lohnt sich, von diesem Recht regelm??ig Gebrauch zu machen, um falsche Eintr?ge rechtzeitig zu entdecken.

Falsche Schufa-Eintr?ge – das sagen die Gerichte
Werden erledigte Eintr?ge nicht sofort gel?scht, sind sie schlichtweg falsch oder gar unzul?ssig, besteht nach Auskunft der ARAG Experten unter Umst?nden Anspruch auf Schadensersatz. Zumindest aber k?nnen betroffene Schuldner verlangen, dass die betreffende Meldung widerrufen und k?nftig unterlassen wird.

In einem konkreten Fall hatte ein Inkassounternehmen nach erfolgloser Einziehung von Forderungen Daten an die Schufa weitergeben. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn der Schuldner ?ber die Informationsweitergabe unterrichtet wird. Hier aber bestritt der Schuldner die Forderung, daher durfte kein Eintrag erfolgen. Die Daten wurden aber trotzdem ?bermittelt. Per Eilverfahren erreichte der Schuldner, dass die Meldung widerrufen und k?nftig unterlassen wird (Landgericht Frankenthal, Az.: 8 O 163/22).

F?r einen anderen unberechtigten Schufa-Eintrag sprachen Richter dem Kl?ger einen immateriellen Schadensersatzanspruch in H?he von 2.500 Euro gegen die beklagte Bank zu. Der Eintrag hatte unter anderem dazu gef?hrt, dass ein Dispositionskredit gek?ndigt wurde und er gleichzeitig auch keinen weiteren Kredit bei einer anderen Bank bekam. Am Ende lieh er sich Geld von der Familie. Dies f?hrte kurzzeitig zu erheblichen pers?nlichen und finanziellen Unannehmlichkeiten, bis der Eintrag nach zwei Monaten endlich entfernt wurde (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 13 U 11/24).

Auch in einem anderen Fall gab es Schadensersatz: Dabei ging es um gleich zwei falsche bzw. rechtswidrige Daten?bermittlungen an die Schufa, f?r die dem Kl?ger insgesamt 2.000 Euro Schadensersatz zugesprochen wurden (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 13 U 71/21).

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