Der KfW-Gr?nderkredit gilt als das Flaggschiff der ?ffentlichen F?rderung – und ist f?r viele Gr?nder der entscheidende Schritt in die Selbstst?ndigkeit. Jetzt gibt es eine deutliche Verbesserung:
Die KfW verbessert ab 01.12.2025 die Konditionen des KfW-Gr?nderkredits – StartGeld (067).
– Erh?hung des F?rderh?chstbetrags: von bisher 125.000 EUR auf 200.000 EUR
– Mehr Betriebsmittel m?glich: Anhebung von 50.000 EUR auf 80.000 EUR
– L?ngere Abruffrist: k?nftig 12 statt 9 Monate
Damit gewinnen Gr?nderinnen und Gr?nder in der Startphase deutlich mehr Flexibilit?t und finanziellen Handlungsspielraum f?r Investitionen und Betriebsmittel.
Warum das wichtig ist Mehr Kapital = mehr Wachstumsm?glichkeiten
1) Gr??ere Freiheit bei der Liquidit?tssicherung
2) L?ngere Abruffrist = besser planbare Finanzierungsstrategien
Das Kfw-Gr?nderkredit – StartGeld richtet sich an Gr?nder, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Damit wird es noch attraktiver, die ersten Schritte auf dem Weg in die Selbstst?ndigkeit solide abzusichern.
Konkrete Beispiele
Angenommen: Zwei Partner – A und B – m?chten gemeinsam ein bestehendes mittelst?ndisches Unternehmen ?bernehmen mit einem Kaufpreis inkl. Investitionen von 350.000 EUR.
Dank Erh?hung: Jeder Partner kann ?ber das StartGeld-Programm bis ca. 200.000 EUR beantragen; gesamthaft also bis 400.000 EUR.
Das bedeutet: Der Kauf- und Investitionsbedarf von 350.000 EUR ist f?rderf?hig.
Betriebsmittel-Anteil kann ebenfalls h?her sein (bis 80.000 EUR laut Neuerung) – etwa f?r Personalaufbau, Marketinganlaufphase oder Materiallager.
Oder: Einzelgr?nder/in plant eine Tech-Dienstleistungsfirma mit Erstinvestitionen (ger?umige Offices, hochwertige Ausstattung, Software, Marketing) von 180.000 EUR.
Diese passt nun in den neuen Rahmen von bis zu 200.000 EUR.
Keywords:KfW Gr?nderkredit Startgeld, Andreas M. Idelmann, imc Unternehmensberatung
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