Die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH hat Blockheizkraftwerke zum Kauf angeboten. Es bestanden zwei Optionen, zum einen der Alleinerwerb durch einen Anleger oder die Gr?ndung einer Gesellschaft mit mehreren Anlegern.
Sodann sollten diese Blockheizkraftwerke an die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH zur?ck verpachtet werden. Mit den Einnahmen durch die Erzeugung von Strom und W?rme sollten sodann die monatlichen Pachtzahlungen erbracht werden.
Diese Pachtzahlungen bleiben nunmehr seit einigen Monaten aus. Vorl?ufiger Endpunkt ist die Einsetzung eines vorl?ufigen Insolvenzverwalters.
Dieser teilt nun auf Nachfrage mit, dass er derzeit pr?fe, wo sich die Blockheizkraftwerke befinden. Insofern sind Standort und wohl auch die Existenz der Blockheizkraftwerke aktuell ungekl?rt.
Auch weitere Fragen bleiben aktuell unbeantwortet. So wurde damit geworben, dass selbst im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft der jeweilige Anleger in eine bestehende Grunddienstbarkeit eintreten k?nne und auch die Energielieferungsvertr?ge der Gesellschaft so gestaltet seien, dass der Anleger in diese eintreten k?nne und auf diese Weise Einnahmen generieren k?nne.
Die ISAR-AMPER Erneuerbare Energien GmbH mit Sitz in N?rnberg, eingetragen beim Amtsgericht N?rnberg unter HRB 28232, Gesch?ftsf?hrer Manfred Friedrich Trost steht seit dem 1. August 2025 unter vorl?ufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht N?rnberg hat im Zusammenhang mit dem Eigenantrag des Unternehmens auf Insolvenz umfangreiche Sicherungsma?nahmen nach ?? 21, 22 InsO angeordnet.
Aktuell ist ein vorl?ufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Dieser hat auf Nachfrage Fachanwaltskanzlei KSR mitgeteilt, dass eine Fortsetzung des Gesch?ftsbetriebs aktuell nicht geplant sei.
Auf Nachfrage der Rechtsanwaltskanzlei KSR werden weder Pachtvertr?ge noch notarielle Urkunden ?ber Grunddienstbarkeiten vorgelegt.
Die geschilderten Umst?nde lassen aktuell Schlimmes bef?rchten.
Rechtsanwalt/Fachanwalt f?r Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt Anlegern zur Schadensbegrenzung, unabh?ngig von einem Insolvenzverfahren, Schadenersatzanspr?che pr?fen zulassen, wenn sie nicht angemessen ?ber die Risiken ihrer Geldanlage informiert wurden.
Mangelnde Aufkl?rung durch Anlageberater oder -vermittler kann die Grundlage f?r solche Anspr?che bilden.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet aktuell eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern und vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in die Gesellschaft ISAR-AMPER investiert haben.
Als Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktm??ig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts t?tig.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschlie?lich der Kl?rung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterst?tzung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzanspr?chen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 N?rnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de
Keywords:ISAR-AMPER Blockheizkraftwerke Schadenersatzanspr?che Kapitalanlagerecht Vermittlerhaftung Anlegerschutz, Kl?rung von Haftungsfragen bei Falschberatung
Powered by WPeMatico