Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen – Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist nicht nur beim direkten Erwerb von Grundst?cken relevant, sondern auch beim Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, die Grundbesitz halten.

In den letzten Jahren haben sich sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt. Insbesondere der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit mehreren Urteilen Klarstellungen vorgenommen, die f?r Unternehmen und Investoren von Bedeutung sind.(NWB Datenbank)
Grundlagen der Grunderwerbsteuer bei Anteilserwerben
Gem?? ? 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer. Dies gilt sowohl f?r unmittelbare als auch f?r mittelbare Erwerbe. Ziel dieser Regelung ist es, sogenannte „Share Deals“, bei denen Grundst?cke durch Anteils?bertragungen den Eigent?mer wechseln, der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen.
Aktuelle Rechtsprechung des BFH
1.Treuh?nderische Anteilserwerbe
In seinem Urteil vom 10. April 2024 (Az. II R 34/21) hat der BFH entschieden, dass bei treuh?nderisch gehaltenen Anteilen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzuwenden ist. Demnach sind die Anteile dem Treugeber zuzurechnen, was Auswirkungen auf die Frage hat, ob eine Anteilsvereinigung im Sinne des ? 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt. Diese Entscheidung betont die Bedeutung der wirtschaftlichen Zurechnung bei der Beurteilung von Grunderwerbsteuerpflichten .(NWB Datenbank)
2.Anteils?bertragungen im Ausland
Mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. II R 36/21) stellte der BFH klar, dass auch bei Anteils?bertragungen im Ausland Grunderwerbsteuer anfallen kann, sofern die betroffene Gesellschaft in Deutschland belegenen Grundbesitz h?lt. Dies gilt unabh?ngig davon, ob eine sogenannte Verl?ngerung der Beteiligungskette vorliegt.
Mittelbare Anteils?bertragungen
Das Finanzgericht M?nster hat in einem Urteil betont, dass bei mittelbaren Anteils?bertragungen die Beteiligungsquoten „durchzurechnen“ sind. Eine Vereinigung oder ?bertragung von mindestens 95 % der Anteile setzt voraus, dass der Erwerber ?ber vermittelnde Beteiligungen tats?chlich zu mindestens 95 % am Verm?gen der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist.(FG M?nster,Urteil vom 17.9.2008 8 K 4659/05 GrE)
Steuerbefreiungen und Ausnahmen
Das Grunderwerbsteuergesetz sieht in bestimmten F?llen Steuerbefreiungen vor. So kann beispielsweise die ?bertragung von Anteilen im Rahmen von Umstrukturierungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Allerdings sind die Anforderungen hierf?r hoch, und die Rechtsprechung betont die Notwendigkeit einer sorgf?ltigen Pr?fung jedes Einzelfalls.(NWB Datenbank)
Fazit
Die Grunderwerbsteuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ist ein komplexes und sich st?ndig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Die aktuelle Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte unterstreicht die Bedeutung einer sorgf?ltigen steuerlichen Planung und Beratung bei Anteils?bertragungen, insbesondere wenn grundbesitzende Gesellschaften betroffen sind. Unternehmen und Investoren sollten sich der steuerlichen Implikationen bewusst sein und gegebenenfalls fr?hzeitig steuerlichen Rat einholen, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Pressebericht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Keywords:Grunderwerbsteuer (GrESt), Gesellschaftsanteile, Share Deal, Grundbesitzende Gesellschaft, ? 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, Anteilsvereinigung, mittelbare Anteils?bertragung, BFH-Urteil, Steuerbefreiung Umstr

adresse

Powered by WPeMatico