Barrierefreiheitsst?rkungsgesetz: Ab 28. Juni 2025 Pflicht – aber f?r wen eigentlich?
Ob Online-Shop oder Unternehmensseite: Wer direkt mit Endkunden kommuniziert, muss digitale Angebote k?nftig barrierefrei gestalten. Das schreibt das neue Barrierefreiheitsst?rkungsgesetz (BFSG) vor. Ziel: Alle Menschen – auch mit visuellen, auditiven oder motorischen Einschr?nkungen – sollen digitale Angebote uneingeschr?nkt nutzen k?nnen.
Das BFSG gilt f?r B2C-Unternehmen mit digitalen Angeboten – etwa Online-Shops oder Webseiten mit direkter Endkundenausrichtung. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Besch?ftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind ausgenommen.
B2B-Unternehmen sind generell nicht betroffen. Bieten sie allerdings einen Karrierebereich oder ein Bewerbungsformular auf ihrer Website an, m?ssen auch diese spezifischen Seiten und Formulare barrierefrei sein, um keinen potenziellen Bewerber auszuschlie?en.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es immer sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen. Der eRecht24 Check bietet beispielsweise eine erste Orientierung: www.e-recht24.de/barrierefreiheit.html.
Was kann eine barrierefreie Webseite?
Barrierefreie Webseiten …
… lassen sich per Tastatur steuern – nicht nur mit der Maus.
… sind f?r Screenreader lesbar und visuell klar strukturiert.
… bieten gute Kontraste, Alt-Texte und Untertitel.
… vermeiden ablenkende oder automatische Inhalte.
Wer es richtig angeht, profitiert gleich doppelt.
Vieles, was f?r barrierefreie Websites z?hlt, ist auch gut f?r Suchmaschinen: klare Struktur, Alt-Texte, sinnvolle Linkbeschreibungen und gute Lesbarkeit. Wer also bereits auf hochwertige Inhalte und gute Suchmaschinenoptimierung achtet, hat viele Punkte der Barrierefreiheits-Checkliste schon erf?llt. Eine barrierefreie Seite ist also oft auch besser f?r Google, besser f?r die Nutzbarkeit – und besser f?r Ihr Image.
Checkliste: wichtige Ma?nahmen f?r eine barrierefreie Website
Tipp: Nutzen Sie Tools wie den Silktide Accessibility Checker oder das WAVE Evaluation Tool (beides kostenlose Chrome-Erweiterungen), um vorhandene Barrieren sichtbar zu machen.
Einige wesentliche Punkte, um eine Webseite barrierefrei zu gestalten, sind:
– Beschreibende Alt-Texte f?r alle Bilder
– Klare ?berschriftenstruktur (H1-H3)
– Tastatursteuerung aller Funktionen mit Hervorheben der aktiven Elemente
– „Skip to Content“-Funktion
– Lesbare Farbkontraste
– Verst?ndliche Link- und Buttontexte
– Untertitel f?r Videos
– Keine automatischen Medienstarts
#aufeinwort
Barrierefreiheit ist mehr als nur gesetzliche Pflicht – sie ist ein Zeichen von Professionalit?t und Respekt gegen?ber allen Nutzern.
Sind Sie sich unsicher, was Sie bei Ihrer Webseite anpassen m?ssen, um sie barrierefrei zu gestalten? Melden Sie sich einfach bei uns und wir schauen uns gemeinsam Ihre Inhalte an!
Weitere Details zum Thema Barrierefreiheit finden Sie in unserem Blog: www.sprengel-pr.com/de/aufeinwort/barrierefreiheit-fuer-webseiten
Keywords:Barrierefreiheit, BFSG, Webdesign, Webseiten
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