. Fehler in Steuererkl?rungen lassen sich jedoch nicht immer vermeiden – sei es durch Unachtsamkeit, neue rechtliche Bewertungen oder nachtr?glich bekannt gewordene Tatsachen. In solchen F?llen tritt der ? 153 Abgabenordnung (AO) in den Vordergrund. Besonders der Absatz 4 dieser Vorschrift wurde mit dem **Gesetz zur Bek?mpfung der Steuerhinterziehung und zur Verbesserung der steuerlichen Transparenz** neu gefasst und sorgt in der Praxis f?r deutliche Versch?rfungen.
Der folgende Beitrag beleuchtet die Hintergr?nde, Reichweite und praktischen Auswirkungen der Anzeigepflicht nach ? 153 Abs. 4 AO – und zeigt auf, was Unternehmen wie auch Privatpersonen beachten sollten.
**Was regelt ? 153 AO – und was ist neu an Absatz 4?**
? 153 AO verpflichtet Steuerpflichtige, unrichtige oder unvollst?ndige Steuererkl?rungen nachtr?glich zu berichtigen, sobald sie erkennen, dass die urspr?ngliche Erkl?rung fehlerhaft war. Diese sogenannte **Berichtigungspflicht** ist keine blo?e Empfehlung, sondern eine gesetzlich normierte Verpflichtung.
Der neu eingef?hrte **Absatz 4** regelt nun zus?tzlich die **Anzeigepflicht von Dritten**, insbesondere **Beratern, Unternehmen und Konzernen**, die im Rahmen ihrer steuerlichen Pflichten oder Compliance-Strukturen m?gliche Fehler in Steuererkl?rungen aufdecken.
Konkret verpflichtet ? 153 Abs. 4 AO Personen und Unternehmen, dem Finanzamt eine m?gliche Berichtigungspflicht **aktiv anzuzeigen**, wenn ihnen **berufsbedingt oder im Rahmen innerbetrieblicher Pr?fungen** Umst?nde bekannt werden, die zu einer Berichtigung nach ? 153 AO f?hren k?nnten.
**Wer ist betroffen?**
Die Anzeigepflicht nach ? 153 Abs. 4 AO betrifft insbesondere:
-Steuerpflichtige Unternehmen (inkl. Konzernen), die interne Kontrollsysteme (IKS) zur Steuer-Compliance einsetzen,
-Steuerberater, Wirtschaftspr?fer und Rechtsanw?lte, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen T?tigkeit auf relevante Sachverhalte sto?en,
-Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter, wenn sie z.B. fehlerhafte Lohnsteueranmeldungen erkennen.
Auch bei internen Revisionen, Betriebspr?fungen, Tax CMS (Tax Compliance Management System) oder sonstigen Kontrollen k?nnen fehlerhafte Angaben entdeckt werden – in diesen F?llen greift ? 153 Abs. 4 AO.
**Inhalt und Ablauf der Anzeigepflicht**
Wird bei einer ?berpr?fung ein steuerlich relevanter Fehler entdeckt, muss dieser dem zust?ndigen Finanzamt **unverz?glich schriftlich** angezeigt werden. Die blo?e Korrektur in einer sp?teren Erkl?rung gen?gt **nicht**.
Wesentliche Anforderungen sind:
-Klarstellung der Fehlerquelle (z.B. fehlerhafte Verbuchung, falsche Einsch?tzung),
-Betroffene Steuerart und Zeitraum,
-Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung (z.B. Nachzahlungspotenzial),
-Hinweis auf geplante oder zeitnahe Berichtigung.
Die Anzeige muss so konkret und nachvollziehbar sein, dass das Finanzamt die steuerliche Relevanz einsch?tzen kann.
**Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht**
Die Nichtanzeige trotz Anzeigepflicht kann erhebliche **steuerstrafrechtliche Konsequenzen** nach sich ziehen. Denn sobald ein Fehler erkannt wird, entsteht auch die Pflicht zur Berichtigung und damit unter Umst?nden zur strafbefreienden Selbstanzeige (? 371 AO).
Unterbleibt die Anzeige, obwohl ein Hinweis vorliegt, kann dies als **vors?tzliche Steuerhinterziehung** gewertet werden. Dabei gen?gt **bedingter Vorsatz** – also das billigende Inkaufnehmen der steuerlichen Unrichtigkeit.
**Zusammenhang mit Tax Compliance Management Systemen (Tax CMS)**
Viele Unternehmen haben mittlerweile ein Tax CMS implementiert. Kommt es dabei zu internen Feststellungen steuerlicher Fehler, **kann dies automatisch eine Anzeige- bzw. Berichtigungspflicht ausl?sen**.
Wichtig: Ein wirksames Tax CMS sch?tzt nicht vor der Pflicht zur Anzeige – vielmehr wird durch dessen Einf?hrung h?ufig ?berhaupt erst erkannt, dass ? 153 AO Anwendung finden muss.
**Praxistipp: Strukturierte Umsetzung und Dokumentation**
-Interne Prozesse schaffen, um steuerlich relevante Pr?fungsfeststellungen schnell an die Steuerabteilung oder den Steuerberater weiterzuleiten,
-Zeitnah pr?fen, ob eine Anzeigepflicht besteht – insbesondere bei R?ckfragen oder Zweifeln,
-Dokumentieren, wann, wie und mit welchem Ergebnis Sachverhalte bewertet wurden,
-Bei Unsicherheit: Fr?hzeitig R?cksprache mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt halten.
**Fazit**
? 153 Abs. 4 AO erweitert die steuerlichen Mitwirkungspflichten erheblich. Die aktive Anzeigepflicht f?hrt zu einem Umdenken in vielen Unternehmen und Kanzleien: Weg vom blo?en Reagieren hin zu proaktivem Melden von steuerlich relevanten Fehlern. Wer hier rechtzeitig, vollst?ndig und offen handelt, kann sich nicht nur vor rechtlichen Risiken sch?tzen, sondern auch das Vertrauen der Finanzverwaltung st?rken.
Die Implementierung geeigneter Compliance-Strukturen sowie die regelm??ige Schulung von Mitarbeitern und Beratern werden damit zu zentralen Pfeilern moderner Steuer-Compliance. In einer Zeit zunehmender Digitalisierung und Kontrolle ist Transparenz das beste Schutzschild.
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