Deutschlandweit wurden im letzten Jahr rund 340 Milliarden Euro an Renten ausgezahlt. Ein neuer H?chststand. Klingt gut, aber ist es das auch? In diesen Wochen verschickt die Deutsche Rentenversicherung Millionen von Rentenanpassungsbescheiden. Denn seit 1. Juli erhalten rund 21 Millionen Rentner in Deutschland mehr Rente. Seither gilt ein einheitlicher Rentenwert von 40,79 Euro. Vorher waren es 39,92. Durchschnittlich bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um etwas mehr als 66 Euro im Monat. Doch wie viel bleibt tats?chlich am Monatsende als Plus im Geldbeutel? Und m?ssen Rentner durch das Mehr an Rente nun wom?glich Steuern zahlen? Die ARAG Experten haben einmal nachgerechnet.
Wer rutscht nun in die Steuerpflicht?
So sch?n das Mehr im Portemonnaie auch klingt – f?r einige Rentner bedeutet die Rentenanpassung, dass sie damit steuerpflichtig werden, weil ihre Rente den Grundfreibetrag ?berschreitet. Betroffen davon sind in diesem Jahr sch?tzungsweise rund 73.000 Ruhest?ndler, die nun erstmals eine Steuererkl?rung abgeben m?ssen.
Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen f?r Rentner?
Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente gibt es seit 2023 nicht mehr. Genau wie bei der Regelaltersrente k?nnen Rentner ihre vorgezogene Altersrente daher unabh?ngig von der H?he eines Hinzuverdienstes komplett beziehen. Das bedeutet, dass sie so viel zu ihrer Rente hinzuverdienen k?nnen, wie sie m?chten oder schaffen – ohne dass Rentenleistungen gek?rzt werden. Den Nebenjob und den Verdienst m?ssen Rentner ihrem Rentenversicherungstr?ger daher auch nicht melden. Anders sieht es nach Auskunft der ARAG Experten bei Erwerbsminderungsrenten aus. F?r diese gilt eine dynamische Hinzuverdienstgrenze, die seit 2025 bei teilweiser Erwerbsminderung 39.322,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung 19.661,25 Euro betr?gt. Die H?he des Hinzuverdienstes muss hier der Rentenversicherung mitgeteilt werden.
Was z?hlt zum Hinzuverdienst?
„Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu ber?cksichtigen.“, hei?t es im Sozialgesetzbuch 6 (Paragraf 96a Absatz 2). Nicht als Hinzuverdienst gelten laut ARAG Experten derweil Entgelte, die „eine Pflegeperson von der pflegebed?rftigen Person erh?lt“. Laut ARAG Experten fallen zudem auch Entgelte, die behinderte Menschen f?r eine T?tigkeit von einer anerkannten Werkstatt erhalten, nicht unter den Hinzuverdienst.
Wie viel d?rfen Rentner steuerfrei dazuverdienen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rentner ihre Einkommen genauso versteuern m?ssen wie Angestellte, Freiberufler oder Selbstst?ndige. Die Einkommensh?he, die auf der Steuererkl?rung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Keine – beziehungsweise sehr geringe – Steuern f?r die zus?tzlichen Einnahmen fallen nur dann an, wenn es sich um einen monatlichen Hinzuverdienst von bis zu 556 Euro handelt. Einnahmen bis zu dieser H?he z?hlen n?mlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entf?llt.
Reicht die Rente?
Rund 27 Millionen Menschen in der deutschsprachigen Bev?lkerung halten ihre bisherigen Anstrengungen zur Altersvorsorge f?r ausreichend. Doch genauso viele bef?rchten, dass es im Alter nicht reicht. Tipp der ARAG Experten: Ob die Rente sp?ter zusammen mit dem, was man noch f?r die Altersversorgung zur?ckgelegt hat, reichen wird, kann man mit dem Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung, der Digitalen Renten?bersicht, herausfinden.
Aktuelles Urteil: Freiwillige Beitr?ge z?hlen nicht f?r die Grundrente
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur normalen Rente. Sie soll Menschen unterst?tzen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Zurzeit betr?gt sie durchschnittlich 86 Euro pro Monat und wird derzeit an etwa 1,1 Millionen Berechtigte gezahlt. Den Zuschlag erhalten laut ARAG Experten aber nur Rentner, die pflichtversichert waren. Wer freiwillig Beitr?ge in die Rentenkasse eingezahlt hat, um seine Rente aufzubessern, erh?lt keinen Zuschlag. Die Richter begr?ndeten ihr Urteil damit, dass sich Pflichtversicherte im Gegensatz zu freiwillig Versicherten ihrer Beitragspflicht nicht entziehen k?nnen. Dadurch sind ihre Beitragszeiten meist l?nger und die Beitr?ge h?her, womit sie in wesentlich st?rkerem Ma?e zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen (Bundessozialgericht, Az.: B 5 R 3/24 R).
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h?ren?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Keywords:Rente,Steuer,Rentenanpassung,ARAG,Experten,Rentner,Rentenanpassungsbescheid,Rentenwert,Steuerpflicht,Grundrente,Grundfreibetrag,Hinzuverdienst,Steuererkl?rung,Regelaltersgrenze,Nebenjob,Rentenleistung
Powered by WPeMatico