– Balkonkraftwerke sind in Hausrat- und Wohngeb?udeversicherung eingeschlossen
Tipps f?r den Alltag
Coburg, 27.05.2025
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsendem Umweltbewusstsein suchen immer mehr Menschen nach M?glichkeiten, ihren Strombedarf nachhaltig und kosteng?nstig zu decken. Eine attraktive L?sung sind Balkonkraftwerke, kleine Photovoltaikanlagen.
Lange Zeit hatten Mieter keine M?glichkeit, ihre Energiekosten durch den Einbau von Photovoltaik selbst zu reduzieren. Der Vermieter bestimmte, ob eine Photovoltaikanlage auf das Dach kam. Seit es Balkonkraftwerke gibt, sieht das anders aus. Mieter k?nnen sie jederzeit auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse aufstellen. Die Erlaubnis ihres Vermieters ben?tigen sie nicht. Nur bei Anlagen an der Balkonau?enseite oder der Fassade befestigt werden, kann der Vermieter mitreden.
Doch auf dem Balkon sind die Module Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Lassen sich solche Sch?den versichern?
Wie die HUK-COBURG sagt, werden diese Risiken in der Hausratversicherung mit abgedeckt. Auch im Winter bei Eis und Schnee k?nnen Balkonkraftwerke bedenkenlos drau?en bleiben. Manche Hausratversicherungen leisten auch, wenn das Balkonkraftwerk gestohlen wird.
Eine andere Konstellation: Die Minisolaranlage brennt wegen eines technischen Defekts und sch?digt einen Dritten. Solche Sch?den reguliert normalerweise die Privathaftpflicht-versicherung, vorausgesetzt, dass die Anlage zu einer selbst bewohnten Immobilie geh?rt. Dazu geh?ren nicht nur Eigentumsh?user und -wohnungen, sondern auch Mietimmobilien. Art und Umfang des Versicherungsschutzes k?nnen variieren: Ein pers?nliches Gespr?ch mit dem eigenen Versicherer sorgt f?r Klarheit.
Doch Balkonkraftwerke – an Au?enw?nden oder auf Garagend?chern – sind auch f?r viele Immobilienbesitzer inzwischen eine Option. H?ngen sie fest an der Au?enwand, sind sie in der Wohngeb?udeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend f?r den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Am besten bespricht man auch diese Frage mit seinem Versicherer.
Zur Pressemeldung auf huk.de: 
https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/balkonkraftwerk.html
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